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Dieses Thema hat 12 Antworten
und wurde 1.573 mal aufgerufen
 Rund ums Forum
Talwur Offline




Beiträge: 3.736

25.08.2005 19:47
Hinweise zu den Foren! Antworten
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Talwur Offline




Beiträge: 3.736

29.11.2006 16:51
#2 RE: Hinweise zu den Foren! Antworten

Hust, wird demnächst mal bei Zeiten überarbeitet....




Perry Rhodan Offline




Beiträge: 2.917

27.03.2007 13:00
#3 RE: Hinweise zu den Foren! Antworten

Ich hab' da einen - wie ich finde - für uns alle aber den Meister im speziellen interessant klingenden Artikel gefunden. Keine Ahnung, ob er hier am besten reinpaßt, aber daß läßt sich ja seitens des Admins ggf. korrigieren.

BGH-Entscheidung erwartet
Wer haftet für Beleidigungen in Foren?
Wer kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn in einem Internetforum Beleidigungen oder andere strafbare Äußerungen hinterlassen werden: der womögliche anonyme Verfasser? Der Foren-Betreiber? Mit dieser Frage befasst sich heute der Bundesgerichtshof.
"Sie suhlen sich wie eine Sau im Deck und laben sich am Leid anderer Menschen. Sie verstecken sich feige und dreckig hinter dem scheinbar sauberen Mantel des Kinderschutzes ..." - so stand es im Mai 2004 in einem Internetforum zu lesen, gemünzt auf die Betreiber eines Vereins, der sich nach eigenen Angaben gegen Kinderpornografie einsetzt. Weitere Anschuldigungen durch verschiedene Forumsnutzer folgten. Der Vereinsvorsitzende wollte dagegen vorgehen und wandte sich an die Forumsbetreiberin. Diese weigerte sich jedoch, etwas zu löschen. Eine juristische Auseinandersetzung um Unterlassung und Schmerzensgeld begann. In zweiter Instanz entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf zugunsten der Forumsbetreiberin: Für die von den Vereinsmitgliedern als diffamierend empfundenen Äußerungen seien nur die Schreiber der jeweiligen Forumseinträge verantwortlich. Wenn diese bekannt seien - wie im vorliegenden Fall -, dürfe nicht der jeweilige Betreiber des Forums zur Verantwortung gezogen werden.
"Da haben meine Kollegen einen sehr innovativen Ansatz gewählt, der so nicht im Gesetz drin steht", stellt der Münsteraner Juraprofessor Thomas Hoeren, der selbst Richter in Düsseldorf ist, die Besonderheit des Düsseldorfer Urteils dar: "Sie wollten im Prinzip das amerikanische Haftungsmodell in Deutschland einführen. Dort kann sich der Forenbetreiber auf seine Stellung als Intermediär zurückziehen. Die Kläger und der Schreiber eines Eintrags müssen Streitigkeiten dann unter sich ausmachen." Die Kläger-Vertreter sahen das in diesem Fall anders und strengten die Revision vor dem Bundesgerichtshof an.
In Deutschland war die Rechtsprechung zwar vor dem Düsseldorfer Urteil auch nicht immer einheitlich, fiel aber meist deutlich anders aus: Ein Forenbetreiber muss zwar nicht jede einzelne Äußerung auf seiner Plattform kontrollieren. Wenn sich aber jemand beschwert, weil er eine Beleidigung oder andere Rechtsverletzungen sieht, muss der Betreiber der Diskussionsplattform aktiv werden, sobald er davon "Kenntnis erlangt", wie es im Juristendeutsch heißt. "Eine sehr klare Regel: Dann kann der Forumsbetreiber prüfen, ob es sich um einen Rechtsverstoß handelt, und den Beitrag löschen. Oder er lehnt es ab und lässt es auf eine juristische Klärung ankommen", sagt Rechtsanwalt Wolfgang Mews, der den Kinderschutzverein vor dem BGH vertritt. Als so genannte (Mit-)Störer könnten Forumsbetreiber für die Unterlassung solcher Äußerungen verpflichtet werden.
"Man muss die Grundrechte eines durch eine Äußerung Verletzten und die Meinungsfreiheit gegeneinander abwägen", argumentiert Mews. "Wenn erst der Verfasser herausgefunden werden muss, der möglicherweise falsche Kontaktdaten in einem Forum angegeben hat, sind zwei Jahre vergangenen, bis etwas aus dem Netz geholt ist." Auch der Meinungsfreiheit im Netz sei damit nicht gedient: "Wenn die Entscheidung Bestand hat, werden die Forumsbetreiber vorsorglich alles löschen, was irgendwie Probleme bereiten könnte, und versuchen, nur noch mit Klarnamen registrierte Nutzer zuzulassen, damit diese verantwortlich gemacht werden können."

Vorrangig muss der Bundesgerichtshof also klären, in welcher Rangfolge die möglicherweise anonymen Verfasser und der Betreiber bei Rechtsverstößen in Anspruch genommen werden können. Hat die Revision Erfolg, bliebe alles weitgehend beim alten. "Das würde Rechtssicherheit schaffen", sagt Rechtsanwalt Sascha Kremer aus Mönchengladbach. Noch mehr würde er es allerdings begrüßen, wenn der Bundesgerichtshof den konkreten Fall nutzt, um darüber hinaus gehend bisher ungeklärte Aspekte anzusprechen.
Internetrechtler wie Kremer haben dabei vor allem eins im Kopf: Das Urteil gegen den Heise-Verlag, das 2006 für Aufregung sorgte. Kurz gefasst, verpflichtete es Heise als Forenbetreiber, nicht nur nachträglich bei Rechtsverstößen in Forumseinträgen aktiv zu werden, sondern darüber hinaus auch vorab solche Forumseinträge zu verhindern - bei kontrovers diskutierten Themen seien diese erwartbar und die Kontrolle zumutbar, urteilte das Oberlandesgericht Hamburg. "Aber welche Prüfungspflichten hat ein Forenbetreiber dann genau? Soll er alle Beiträge mit bestimmten Begriffen auf eine schwarze Liste setzen? Und was ist ist, wenn dann einfach jemand 'dumm' statt 'blöd' schreibt?", fragt der Hamburger Anwalt Martin Bahr: "Das ist völlig offen, und es gibt noch kein höchstrichterliches Urteil dazu." Im Gespräch mit sind Bahr und Kremer jedoch eher skeptisch, dass der BGH auf diese Fragen eingehen wird - auch wenn sich das Heise-Urteil in Teilen auf eine ältere BGH-Entscheidung stützte."Das war aber ein anderer Senat des BGH", gibt Juraprofessor Hoeren zu bedenken. Er schließt Überraschungen in Karlsruhe nicht aus. "Egal, was am Ende herauskommt, es wird für Aufruhr im Netz sorgen", sagt Bahr.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%A4rz_2007


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Perry Rhodan Offline




Beiträge: 2.917

27.03.2007 22:26
#4 RE: Hinweise zu den Foren! Antworten

Hm, keine Reaktionen? Dabei war sowas doch hier schon öfter Thema.
Seis' drum, hier nun die entsprechende Meldung über die Entscheidung des BGH von heute:

Bundesgerichtshof urteilt
Forenbetreiber bleibt mitverantwortlich
Betreiber von Internet-Foren müssen ehrverletzende Äußerungen von Nutzern entfernen, auch wenn die Betreiber selbst für die Einträge nicht direkt verantwortlich sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass dies auch dann gilt, wenn der Angegriffene den entsprechenden Autor der Äußerung kennt und direkt gegen ihn vorgehen könnte. Der Forenbetreiber darf den Geschädigten aber nicht bloß darauf verweisen, sich an den Verfasser der Äußerungen halten.
Im konkreten Fall ging es um einen Rechtsstreit zwischen einem Verein, der sich nach eigenen Angaben gegen Kinderpornografie einsetzt. Ein Internetnutzer hatte in einem Forum die Absichten des Vereins in Frage gestellt, der Vereinsgründer hatte sich beleidigt gefühlt und war gegen die Äußerungen vorgegangen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte daraufhin entschieden, dass der Kläger sich zunächst an den ihm bekannten Urheber der Äußerung wenden müsse und nicht an die Betreiberin des Forums. Weil es damit von der bisherigen Linie der Rechtsprechung abgewichen war, war es zu der Revisionsverhandlung gekommen.
"Jetzt ist der alte Rechtszustand wiederhergestellt", sagt Rechtsanwalt Wolfgang Mews, der den Kläger in Karlsruhe vertrat. "Es gibt keine generelle Prüfungspflicht für alle in einem Forum veröffentlichten Beiträge, aber sobald der Betreiber über einen möglichen Rechtsverstoß in Kenntnis gesetzt wird, muss er aktiv werden."
Die schriftliche Begründung des Urteils liegt voraussichtlich erst in einigen Wochen vor. Möglicherweise könnte der BGH darin Stellung zu bislang offenen Fragen der Haftung für Foreninhalte und den konkreten Prüfungspflichten für die Betreiber nehmen, wie einige Rechtsexperten erhofften. Mews erwartet dies aufgrund der raschen Entscheidung des BGH allerdings nicht.
Der konkrete Fall wurde an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückverwiesen, dessen Richter nun erneut über die Unterlassungsklage entscheiden müssen.

Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VI ZR 101/06


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Talwur Offline




Beiträge: 3.736

28.03.2007 07:58
#5 RE: Hinweise zu den Foren! Antworten

Hallo Perry,

danke für das Posting. Hatte ich gestern Abend gesehen, allerdings nur kurz überflogen, dann gings wieder ab unter die Decke.
Bislang hatten wir ja hier mit beleidigenden Inhalten Glück.... und das wird ja hoffentlich auch so bleiben. Kann mir vorstellen, das es oft auch nicht immer leicht ist, zu entscheiden, was bleibt stehen oder was sollte gelöscht werden. Ich würde zumindest auch weiterhin Äußerungen, die ich daneben oder für verletzend halte mit entsprechendem Hinweis löschen.
Ebenso wie Postings, wo ich mir unsicher bin, ob die so in einem Forum gepostet werden dürfen. Letztendlich ist sonst der Forum-Betreiber der Dumme.

Perry Rhodan Offline




Beiträge: 2.917

28.03.2007 12:56
#6 RE: Hinweise zu den Foren! Antworten

In Antwort auf:
Bislang hatten wir ja hier mit beleidigenden Inhalten Glück....

Das ist stets eine Frage der Lesart


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Perry Rhodan Offline




Beiträge: 2.917

15.01.2009 23:29
#7 RE: Hinweise zu den Foren! Antworten

Schade, dass sich hier nichts mehr tut.


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ophelia Offline




Beiträge: 252

20.01.2009 17:26
#8 RE: Hinweise zu den Foren! Antworten

ja, leider ...

mag neimand mehr hier mal was schreiben, lesen oder erzählen ??? [wavecry]

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"Das gewöhnliche Leben ungewöhnlich leben."
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"Allvater waltet,
Alfen verstehen,
Wanen wissen,
Nornen weisen,
Iwidie nährt,
Menschen dulden,
Thursen erwarten,
Walküren trachten."


(Aus "Odin´s Rabenzauber", Die Edda)

Zoe Offline




Beiträge: 1.037

21.01.2009 16:10
#9 RE: Hinweise zu den Foren! Antworten

Ich behaupte mal vorsichtig, dass sich wegen aller Veränderungen in den letzten Jahren diese Plattform scheinbar "überlebt" hat?

Perry Rhodan Offline




Beiträge: 2.917

21.01.2009 23:37
#10 RE: Hinweise zu den Foren! Antworten

Zitat von Zoe
Ich behaupte mal vorsichtig, dass sich wegen aller Veränderungen in den letzten Jahren diese Plattform scheinbar "überlebt" hat?


Hm, na ja. Was heißt "der letzten Jahre"?
Eher der letzten Monate - bis ca. Mitte letzten Jahres posteten hier noch einige, u.a. der "Besitzer".


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Zoe Offline




Beiträge: 1.037

22.01.2009 20:38
#11 RE: Hinweise zu den Foren! Antworten

Ist / war ja nur so ein Versuch zur Erklärung... Schade auf jeden Fall...

Perry Rhodan Offline




Beiträge: 2.917

23.01.2009 00:09
#12 RE: Hinweise zu den Foren! Antworten

Da stimme ich Dir zu - in beidem!


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Cailin Offline




Beiträge: 1.050

27.01.2009 20:33
#13 RE: Hinweise zu den Foren! Antworten

Erschwerend kommt vielleicht auch hinzu, das sich einige Nutzer nun auch in anderen Communitys gefunden haben... Gilt zumindest für mich. Mit dem Spiel-bezogenen Teil hier im Forum hatte ich eh nichts zu tun und die Leute, mit denen ich hier meist geschrieben hab, habe ich jetzt auch bei anderen Seiten gefunden. Wenn ich denen also was sagen möchte geschieht das nun meist auf den anderen Seiten.

Ausserdem klappt dieses Forum ja auch gar nicht mehr richtig. Das Problem, das neue Beiträge zum Teil nicht mehr markiert sind besteht bei mir weiterhin.

Aber dem Schade kann auch ich nur zustimmen! Es hat hier doch so manchen lustigen Abend gegeben ;-) Oder auch mal rein informative...


Besucht mich mal und lasst mir Grüße da...

Träume zeigen die Welt nicht immer wie sie einem gefällt!



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